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Beruf

Weiterarbeiten trotz Berufskrankheit

22.06.2021

Berufskrankheiten anerkannt würden derzeit nur 500 Fälle pro Jahr

Weiterarbeiten trotz Berufskrankheit : 22.06.2021

Damit eine Berufskrankheit als solche anerkannt wird – und dadurch auch die bestmögliche Therapie von den Berufsgenossenschaften bezahlt wird –, müssen Arbeitnehmer seit Anfang des Jahres ihre angestammte Arbeit nicht mehr aufgeben. Hierauf weist der Berufsverband der Deutschen Dermatologen hin. Bislang war diese Anerkennung nur möglich, wenn der Job auch beendet wurde. Laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) gibt es jährlich bei über 18 000 Erkrankungen einen Zusammenhang zum Beruf. Tatsächlich als Berufskrankheit anerkannt würden derzeit aber nur 500 Fälle pro Jahr – am häufigsten Hauterkrankungen.

 
22.06.2021, Bildnachweis: istock/mladenbalinovac

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